Bauausschuss berät u.a. über TSV-Gelände

Ausschnitte aus dem Artikel Erdinger Anzeiger vom 16.Oktober 2024
Andere Themen des Artikels wie Ärtztehaus an der Thennerstraße sind hier ausgeblendet.

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Der Plan für das TSV-Gelände hat auch mittel- bis langfristig denkbare Sport- und Freizeitanlagen im Blick. Doch das ist Zukunftsmusik.

Verein will keine Hundewiese

Der BUV hatte nun die Stellungnahmen der Öffentlichkeit auf dem Tisch, darunter auch ein klares Nein des TSV zu Gedankenspielen um eine Hundewiese. In einer Vorstandssitzung habe es „hierzu keinerlei positive Meldungen“ gegeben, „das Ganze ist somit für den TSV komplett erledigt“, schreibt der Verein, der im Zuhörerbereich in Person von Vorsitzendem Thomas Reischl vertreten war.

Die Gemeinde betont dazu, dass die Hundewiese nicht verpflichtend umgesetzt werde. Auf der Fläche blieben weiterhin eine Dirtbike-Anlage sowie Tennisplätze zulässig. Im Plan werde „nur zusätzlich die Möglichkeit einer Hundewiese geschaffen für den Fall, dass sich die Meinung ändert“, beschwichtigt die Verwaltung im Abwägungsvorschlag, dem der BUV einhellig zustimmte.

Für den Geschmack der Unteren Naturschutzbehörde wird zu wenig angepflanzt. Wartenbergs Planer des Vertrauens, Franz Pezold, will nun „wenigstens eine lockere Strauchreihe“ am nördlichen Gebietsrand einbauen. Wie er durchblicken ließ, hatte der TSV an anderer Stelle Sicherheitsbedenken mit Blick auf herabfallendes Laub geäußert. Stichwort: Rutschgefahr.

Bedenken hat die Höhere Landesplanungsbehörde hinsichtlich des Flächennutzungsplans (FNP) angemeldet, das Areal ist dort als Grünfläche eingezeichnet. Pezold meinte dazu jedoch, dass man das Ganze trotzdem aus dem FNP (ohne Änderung) entwickeln könne, da nur sieben Prozent der Grünfläche bebaubar sei. Der Architekt sprach deshalb von einem „nach wie vor grünen Charakter“.

Der Rest war wenig problematisch, mit 9:0 Stimmen billigte der BUV die Planfassung für die nächste öffentliche Beteiligungsrunde. Einstimmig abgesegnet wurde der Antrag des TSV auf eine sogenannte isolierte Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen der beiden an der Thenner Straße 60 geplanten Garagen. Das ist kein Problem, denn die Befreiung entspricht auch der aktuellen Änderung des Bebauungsplans.

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